CDU am Ende! Alice Weidel trifft Rubio um Merz ein Ultimatum zu stellen!
Die Einwohner Meldeämter geben es zu, Union in der Umfrage hoch, alles nur Täuschung, die Union bejubelt sich selbst und die Medien klatschen mit, CDU im Aufwind, März überzeugt, so lauten die Schlagzeilen.
Doch niemand sagt euch, wie diese Umfragen überhaupt zustande kommen und genau hier beginnt der eigentliche Skandal.
Ja, richtig gehört, es geht nicht mit rechten Dingen zu. Denn was kaum jemand weiß, Parteien kaufen gezielt eure Daten bei den Einwohner Meldeämtern, nicht irgendwelche Daten, sondern ganz gezielt, Hauseigentümer konservative Milieus, Menschen die tendenziell positiv auf die CDU reagieren.
Diese Gruppen werden dann gezielt, befragt, um ein passendes Umfragewild zu bekommen, eines, dass die Union im Westen licht zeigt. Und siehe da, schon legt die CDU zu, völlig vorhersehbar, und nicht nur die Institute spielen mit, auch Fernsehsender bedienen sich dieser Tricks.
Was euch als Meinung der Bevölkerung verkauft wird, ist in Wahrheit, Meinung nach Wunschzettel. Hinter all dem stehen Meinungsmacher Lobbyisten und politische Drahtzieher, sie bestimmen, was ihr glauben sollt. Und das Beste daran, ihr bezahlt das auch noch. Mit euren Steuergeldern werden die Instrumente finanziert, die euch systematisch täuschen.
Alles nur, um euch ein Bild vorzugaukeln, von einer starken Union, einer angeblich stabilen Politik, aber lasst euch eines gesagt sein. Nichts ist, wie es scheint, denn in dieser Republik ist sogar die Wahrheit längst käuflich.
Einwohnermeldeämter geben Daten für Umfragen nur unter bestimmten Voraussetzungen weiter. Grundsätzlich dürfen sie Adressdaten an Parteien und Wahlvorschlagsträger übermitteln, aber nur im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen, zeitlich begrenzt auf sechs Monate vor der Wahl und beschränkt auf bestimmte Wahlberechtigte. Für andere Zwecke, wie z.B. sozialwissenschaftliche Studien, können Einwohnermeldeamts-Stichproben genutzt werden, wenn ein öffentliches Interesse glaubhaft gemacht wird.
Hier sind die Details:Wahlen und Abstimmungen:
Einwohnermeldeämter dürfen Parteien und Wahlvorschlagsträgern im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen Adressdaten übermitteln.Zeitliche Beschränkung:
Diese Übermittlung ist auf sechs Monate vor der Wahl oder Abstimmung beschränkt.
Gruppenbezogene Daten:
Die Daten dürfen nur für abgegrenzte Gruppen von Wahlberechtigten übermittelt werden.
Einwilligung:
Für andere Zwecke, wie z.B. kommerzielle Zwecke, ist eine Einwilligung der betroffenen Person erforderlich.
Einwohnermeldeamts-Stichproben:
Für sozialwissenschaftliche Studien können Einwohnermeldeamts-Stichproben genutzt werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht.
Auskunftssperre:
Personen können eine Auskunftssperre beantragen, um die Weitergabe ihrer Daten zu verhindern, insbesondere wenn eine Gefährdung vorliegt