Die Straftat war am 03.06.2024 05:50 Uhr die ich verübt haben soll.
Nach Recherchen, bin ich zu diesen Informationen gekommen:
In §140 StGB heißt es:
Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d
belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder
in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Norm verweist auf die Paragraphen 138 und 126 StGB, die jeweils zusätzlich auf eine Vielzahl von Verbrechen verweisen.
Als Bezugsstraftaten kommen dementsprechend folgende in Betracht:
• Hoch- und Landesverrat
• Schwerer Landfriedensbruch
• Mord und Totschlag
• Kriegsverbrechen und Völkermord
• Schwere Körperverletzung
• Gefährliche Körperverletzung
• Schwere Straftaten gegen die persönliche Freiheit
• Schwere sexuelle Übergriffe
• Brandstiftung
• Geld-, Wertpapier- und Zahlungskartenfälschung
• Sexueller Missbrauch von Kindern
Strafbar ist also, eine der vorstehend genannten Delikte zu belohnen oder jedenfalls zu billigen. Der Gesetzgeber möchte durch die Vorschrift verhindern, dass Straftaten in der Bevölkerung angepriesen oder jedenfalls auf irgendeine Art und Weise gefördert werden.
Um den gesellschaftlichen Frieden im Anschluss an ein schwerwiegendes Unrecht zu sichern, stellt das deutsche Recht die Belohnung und die Billigung von Straftaten in § 140 des Strafgesetzbuches unter Strafe.
Aktuell wird über diesen Straftatbestand auch in den Medien diskutiert, da die strafrechtlichen Ermittlungsbehörden mehrerer Bundesländer das Verwenden des weißen „Z“, das durch den Krieg in der Ukraine bekannt geworden ist, als Billigung einer Straftat ansehen und verfolgen wollen.
Ich erfülle nicht ein Punkt, der oben angegeben ist.
Ich kann mir nur eins vorstellen, dass es hier um das unterbinden der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 des Grundgesetzes geht.
Ich kann Deutschland nicht mehr verstehen was hier alles so abgeht, hat Deutschland die Menschlichkeit weggeworfen, Verbrechen gegen die deutsche Bevölkerung wird geduldet um nur eine krankhafte Ideologie zu Vertreten.
Immer mehr Menschen wandern ab und genauso auch die Unternehmen und keiner macht was dagegen. Das ist doch eigentlich ein Verbrechen und es wird nichts unternommen.
Bei Belohnung oder Billigung welcher Straftaten droht eine Bestrafung?
Eine Verurteilung kommt nicht bei jeder Belohnung oder Billigung einer Straftat in Betracht. Vielmehr muss es sich um ganz bestimmte Straftaten handeln. Zu diesen zählen unter anderem:
- Mord (§ 211 des Strafgesetzbuches),
- Totschlag (§ 212 des Strafgesetzbuches),
- Raub (§ 249 des Strafgesetzbuches),
- Gefährliche Körperverletzung (§ 224 des Strafgesetzbuches),
- Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 des Strafgesetzbuches),
- Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches).
Eine Verurteilung kommt auch nur dann in Betracht, wenn eine solche Tat entweder begangen oder deren Verwirklichung zumindest versucht wurde.
Wann liegt die Billigung einer Straftat vor?
Eine Billigung zeichnet sich durch ein Gutheißen oder eine sonstige Art der Zustimmung in Bezug auf die begangene Straftat aus. Dies kann zum Beispiel durch eine explizite Äußerung oder auch durch das Verwenden eines Symbols erfolgen.
Ob eine strafrechtlich relevante Billigung vorliegt, muss immer auch unter Beachtung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung aus Artikel 5 des Grundgesetzes entschieden werden. Daher kann grundsätzlich eine Billigung nur bei einer unmissverständlichen oder nicht anders zu deutenden Äußerung angenommen werden. In vielen Fällen scheitert eine Verurteilung daran, dass die Äußerung, die auf den ersten Blick aus Billigung zu verstehen ist, eben doch anders ausgelegt werden kann.
Aufgrund dieses Umstands werden auch immer wieder Urteile wegen Billigung von Straftaten von Revisionsgerichten aufgehoben.
Ich habe ein Anwalt eingeschaltet, weil diese Beschuldigung eine Beleidigung meiner Person ist.